LEGAT: HELFEN SIE ÜBER IHRE LEBZEIT HINAUS

Möchten Sie Ihr Engagement für Menschen mit Behinderungen und besonderen Schutzbedürfnissen über Ihr Leben hinaus fortführen?
Wir erklären Ihnen, wie Sie dies ganz einfach mit einem Legat tun können.


Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ist eine testamentarische Verfügung, mit der Sie Handicap International Schweiz mit einer bestimmten Geld- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass berücksichtigen.

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Direkte Nachkommen, Eltern, Ehegat:innen und eingetragene Partner:innen haben gesetzlichen Anspruch auf das Erbe. Diesen gesetzlichen Erben kann der Pflichtteil in der Regel nicht entzogen werden. In Ihrem Testament können Sie festlegen, wie die nicht pflichtteilsgeschützten Teile Ihres Vermögens verteilt werden sollen. Sie können sowohl natürliche als auch juristische Personen wie Vereine und Stiftungen bedenken. Das Testament wird erst mit Ihrem Tod wirksam und kann von Ihnen jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Mit einem Legat wird Handicap International Schweiz nicht zur Erbin, sondern Sie vermachen der Organisation eine vorbestimmte Geld- oder Sachspende Ihrer Wahl. Zu diesem Zweck erstellen Sie ein Testament, in dem Sie einen festen Betrag oder Gegenstand festlegen, mit dem Sie uns nach Ihrem Tod unterstützen möchten.

Legate können nicht online über unser Spendenformular übermittelt werden. Das Testament ist das einzige Dokument, mit dem Sie Ihren letzten Willen festhalten und bestimmen können, wer Ihr Vermögen erben soll und welchen Anteil jede Person oder Organisation erhält. Um sicherzustellen, dass es nach Ihrem Tod leicht auffindbar ist, können Sie es einem Notar anvertrauen oder eine Kopie an Ihre Vermächtnisnehmer:innen senden.

Mit Ihrer Spende in Form eines Legats stärken Sie die Arbeit von Handicap International Schweiz und fördern nachhaltige Projekte für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen weltweit.

Sylvie und Charles möchten Handicap International Schweiz über ihr Leben hinaus in ihrem Engagement
für eine menschlichere und inklusivere Welt unterstützen.

*Sie haben Handicap International in ihrem Testament mit einem Legat berücksichtigt.

Dass Kinder auch heute noch Opfer von Landminen werden, macht mich wütend. Ich kenne die Minenräumprojekte von Handicap International.

Die Organisation leistet eine gewaltige und lebenswichtige Arbeit vor Ort, die wir auch nach unserem Tod unterstützen möchten. Mit unserem Vermächtnis an Handicap International gedenken wir aller unschuldigen Kriegsopfern.

Helfen auch Sie uns, Menschen mit Behinderungen und besonderen Schutzbedürfnissen zu unterstützen, indem Sie uns mit einem Legat in Ihrem Testament berücksichtigen.

Für Handicap International Schweiz bedeuten Ihre Spenden die Gewissheit, die Projekte und das Engagement auch in Zukunft weiterführen zu können. Herzlichen Dank für Ihren wertvollen Beitrag!

Erstellen Sie Ihr Testament 

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Wir bieten Ihnen dank unseres Partners Deinadieu.ch die Möglichkeit, kostenlos eine Vorlage für Ihr Testament zu erstellen.

Haben Sie noch Fragen? Profitieren Sie von einer kostenlosen Rechtsberatung.

 
 

WAS KANN ICH MIT EINEM LEGAT VERMACHEN ...

... damit Handicap International Schutzbedürftigen langfristig helfen kann?

BEWEGLICHE

SACHEN

Sie vermachen einen bestimmten Vermögenswert, zum Beispiel ein Bankkonto, ein Sparkonto oder den Inhalt eines Bankschliessfachs.
 

UNBEWEGLICHE

SACHEN

Sie vermachen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück.

GELDBETRÄGE

Sie vermachen einen bestimmten Geldbetrag.

Für uns bedeutet Ihr Vermächtnis die Gewissheit, dass wir unsere Projekte und unser Engagement auch in Zukunft fortsetzen können – insbesondere zugunsten von Zivilist:innen, die Opfer von Bombardierungen oder explosiven Kriegsmunitionsrückständen wurden.

BEKUNDEN SIE IHREN HANDLUNGSWILLEN MIT EINEM TESTAMENT

Das Testament ist das einzige Dokument, mit dem Sie Ihren letzten Willen festzuhalten und bestimmen können, wer Ihr Vermögen erben soll und welchen Anteil jede Person erhält.

Um sicherzustellen, dass es nach Ihrem Tod leicht auffindbar ist, können Sie es einem Notar anvertrauen oder eine Kopie an Ihre(n) Vermächtnisnehmer senden.
 

WEITERE FRAGEN UND ANTWORTEN RUND UMS LEGAT ODER VERMÄCHTNIS

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Spender:innen zum Thema Legat und Vermächtnis:

WARUM SOLL ICH EINER GEMEINNÜTZIGEN ORGANISATION EIN LEGAT VERMACHEN?

Mit einem Legat können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus Gutes tun. Für Handicap International Schweiz sind Legate besonders wichtig, weil sie unsere Arbeit langfristig unterstützen. Erbschaften an gemeinnützige Stiftungen sind steuerbefreit. Ihr Beitrag kommt somit vollumfänglich dem von Ihnen gewählten Zweck zugute. Sie ermöglichen neue Projekte und geben damit Menschen mit Behinderungen und besonderen Schutzbedürfnissen weltweit die Chance auf eine bessere Zukunft.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM LEGAT UND EINEM VERMÄCHTNIS?

Die Begriffe sind Synonyme. Legat und Vermächtnis sind gleichbedeutend und von dem Begriff «Erbschaft» (siehe oben) abzugrenzen.

WAS SIND VERMÄCHTNISNEHMER:INNEN?

Vermächtnisnehmer:innen bzw. Legatnehmer:innen sind juristische oder natürliche Personen, die durch ein Testament dazu bestimmt werden, das Vermögen einer verstorbenen Person zu erhalten.

WIE WEISS ICH, DASS MEIN GELD SINNVOLL EINGESETZT WIRD?

Wir von Handicap International versprechen Ihnen, dass wir mit Ihren Legaten sorgfältig umgehen und dafür sorgen, dass aus Ihren Spenden etwas Bleibendes entsteht. Handicap International wurde mit dem IDEAS-Gütesiegel ausgezeichnet, das unserer Organisation gute Praktiken in den drei Bereichen Verwaltung, Finanzmanagement und Wirksamkeit der Projekte bescheinigt. Sie können sich auch jederzeit in einem persönlichen Gespräch mit den Verantwortlichen von Handicap International ein Bild von unserer Arbeit machen.

WER SIND DIE PFLICHTTEILSBERECHTIGTEN?

Pflichtteilsberechtigt sind Ihre Kinder (oder Enkelkinder) und Ihr:e Ehepartner:in oder Ihr:e eingetragene:r Partner:in. Sie haben Anspruch auf einen Mindestanteil an Ihrem Nachlass, den sogenannten Pflichtteil. Wenn es keine Pflichtteilsberechtigten gibt, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei verfügen.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER ERBSCHAFT UND EINEM LEGAT?

Mit einer Erbschaft vermachen Sie Handicap International einen Teil Ihres Nachlasses. Handicap International wird so zur Miterbin. Meistens wird dieser Erbschaftsteil in Prozenten angegeben. Im Gegensatz dazu ist ein Legat ein Fixbetrag, den Sie in Ihrem Testament festlegen. Dies kann eine Geldspende (zum Beispiel CHF 10'000) oder eine Sachspende (zum Beispiel eine Liegenschaft) sein.
 

WAS IST DIE FREIE QUOTE?

Das ist der verbleibende Teil Ihres Nachlasses nach Abzug aller Pflichtteile, den Sie beispielsweise Handicap International vermachen können.

Bestellen Sie unseren Ratgeber

Alle Informationen zum Legat bzw. Vermächtnis sowie Testamentsbeispiele finden Sie in unserer praktischen Informationsbroschüre auf Deutsch.

Ihr Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Erbschaft, Legat und Vermächtnis oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Philip de Hesselle, Verantwortlicher Philanthropie, steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefon: +41 (0)22 710 93 34
E-Mail: [email protected]

VERTRAULICHKEIT UND EXPERTISE:
WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI IHREM VORHABEN.

Ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder der Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten von Handicap International ist ein engagierter und grosszügiger Schritt, der sorgfältige Überlegung und gute Beratung erfordert. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen in völliger Vertraulichkeit und ohne Verpflichtung zu beantworten. Wenn Sie es wünschen, können wir uns auch bei Ihnen zu Hause treffen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 

* Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden einige Namen und Fotos abgeändert

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UNSER TEAM FÜR VERMÄCHTNISSE, ERBEINRICHTUNGEN UND LEBENSVERSICHERUNGEN STEHT IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG:

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