Die Krankheit Klumpfuss

(c) P. Proek / Handicap International
Der Klumpfuss:
Es handelt sich dabei um eine Missbildung an einem oder an beiden Füssen, die bereits bei der Geburt für den geschulten Blick sichtbar ist. Knochen, Gelenke, Sehnen und Muskeln sind versteift und der Fuss weist eine Fehlstellung auf. Eine wirksame, relativ kostengünstige Behandlung in vier Phasen:
1. Diagnose bei der Geburt
Die vollständige Genesung hängt von einem frühzeitigen Therapiebeginn ab, möglichst in den ersten Lebenstagen. Wir bilden Pflegepersonal und Gesundheitsfachleute in der Früherkennung des Klumpfusses aus. Danach muss die Behandlungsdauer genauestens eingehalten werden. Deshalb klären wir die Eltern über das Therapieprogramm und die Folgen der unbehandelten Behinderung auf und lehren sie die richtigen pflegerischen Handgriffe.
2. Eine Reihe angepasster Korrekturgipsverbände
Unser Physiotherapeut passt einen ersten Gipsverband vom Oberschenkel bis zu den Zehen an. Dieser Gipsverband wird beim wöchentlichen Therapiebesuch 6 Wochen lang immer wieder angepasst, um bei jeder Sitzung die Korrektur zu verstärken. Vor dem letzten Gipsverband wird häufig ein chirurgischer Eingriff an der Achillessehne durchgeführt. Diese Phase ist entscheidend und erfordert ein erfahrenes, kompetentes Team.
3. Anpassung orthopädischer Schienen
Nach dem letzten Gipsverband passen unsere Teams eine orthopädische Schiene an, die aus zwei kleinen Schühchen und einer Verbindungsschiene besteht. Alles wird genauestens eingestellt, um den Klumpfuss stark nach aussen zu drehen. Die Schiene muss unbedingt ständig getragen werden, also in den ersten vier Monaten rund um die Uhr. Danach muss die Schiene von unseren Ärzten alle vier Monate neu eingestellt werden, um eine gute Entwicklung der Fusskorrektur zu gewährleisten.
4. Ärztliche Kontrolle und Betreuung
Bis das Kind zu gehen beginnt, werden regelmässige ärztliche Kontrollen durchgeführt. Sobald es laufen gelernt hat, werden die Füsse von unserem Team geröntgt. Wenn die Schiene mit den orthopädischen Schuhen abgelegt werden kann– im Alter von 3 bis 4 Jahren –, finden die Kontrollen in längeren Abständen statt, also ungefähr ein- bis zweimal jährlich bis zum Abschluss der Wachstumsphase. Damit sollen Rückfälle vermieden werden.
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Broken Chair – Mahnmal gegen Rückschritte bei der Ottawa-Konvention
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