Humanitäre Notlagen: Bundesrat beschliesst Unterzeichnung der Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe

Rechte von menschen mit behinderungen und politik
International

Die Schweiz beschliesst die Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe zu unterzeichnen. Die Schweizer Koalition für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Internationalen Zusammenarbeit (SKBIZ) fordert die Schweizer Regierung auf, nun auch Taten folgen zu lassen.

Margharet, 7 Jahre alt, in Yei, Südsudan. Isaac, der HI-Physiotherapeut im Rehabilitationszentrum, bringt ihr einen Rollstuhl.

Margharet, 7 Jahre alt, in Yei, Südsudan. Isaac, der HI-Physiotherapeut im Rehabilitationszentrum, bringt ihr einen Rollstuhl. | © Dieter Telemans / HI

Der Bundesrat hat am Freitag, 19. Juni 2020 beschlossen, die Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe zu unterzeichnen. Damit bekräftig die Schweiz die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) auch in der humanitären Hilfe.  Die Schweiz ratifizierte die UNO-BRK 2014.

Die Schweizer Koalition für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Internationalen Zusammenarbeit (SKBIZ) – ein Zusammenschluss der CBM, Fairmed, Handicap International und der International Disability Alliance (IDA) – hat die Unterzeichnung der Charta denn auch schon lange gefordert.

Menschen mit Behinderungen besonders gefährdet

Menschen mit Behinderungen, und insbesondere Frauen und Kinder mit Behinderungen, sind in Gefahrensituation und humanitären Notlagen besonders gefährdet und einem erhöhten Risiko von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt. Oft haben sie keinen Zugang zu Informationen, Schutzunterkünften, Nahrungsmitteln, Wasser oder Gesundheitsdienstleistungen – um nur einige der Barrieren zu nennen, die Menschen mit Behinderungen während Gefahrensituationen und humanitären Notlagen erleben. 

Die Corona-Pandemie hat genau dies erneut aufgezeigt: Menschen mit Behinderungen werden in den Nothilfe- und Wiederaufbaumassnahmen noch immer ungenügend berücksichtigt und einbezogen.

Die Schweiz unterzeichnete die UNO-BRK 2014. Sie hat sich damit verpflichtet, ihre humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten. Die Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe basiert auf der UNO-BRK und verschreibt sich den folgenden Prinzipien: 

-    Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
-    Partizipation von Menschen mit Behinderungen in allen Phasen der humanitären Hilfe
-    Sicherstellung des Schutzes und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe
-    Verbesserung der Kooperation aller Akteure wie auch der Datenlage zu Menschen mit Behinderungen
-    Sensibilisierung und Kapazitätsaufbau der humanitären Akteure zu den Rechten und dem Schutz von Menschen mit Behinderungen

Konsequente Umsetzung der Charta

Nun muss die Schweiz zeigen, dass sie Ernst macht und diese Prinzipien in ihrer humanitären Hilfe auch wirklich umsetzt. Die neue Strategie zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2021–2024 ist hierzu ein wichtiges Instrument: Im Kapitel zur humanitären Hilfe werden Menschen mit Behinderungen denn auch explizit als eine der besonders verletzlichen Gruppen erwähnt, die in Notsituationen geschützt werden müssen. Die Strategie verpasst es hingegen, sich systematisch an der UNO-BRK auszurichten und die Rechte von Menschen mit Behinderungen transversal zu verankern. Denn die Realität zeigt: Inklusion geschieht nicht einfach!

 

22 Juni 2020

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