Rechte von Menschen mit Behinderungen in internationaler Zusam-menarbeit gewährleisten

Rechte von menschen mit behinderungen und politik
Schweiz

Die Schweiz hat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinde-rungen im Jahr 2014 ratifiziert. Dennoch ist ihre Inklusion in Projekten und Pro-grammen der DEZA noch nicht zufriedenstellend - auch wenn der Bundesrat in sei-nen Antworten auf zwei Interpellationen bekräftigt, wie wichtig die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind. Die Schweizer Koalition für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Internationaler Entwicklungszusammenarbeit (SKBIZ), ein Zusammenschluss von CBM, Handicap International und FAIRMED, engagiert sich für eine vollumfängliche Umsetzung des Übereinkommens? 

© Benoit Almeras / Handicap International

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderun-gen hat sich die Schweiz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf nationaler und internationaler Ebene ausgesprochen. Zwei Artikel der BRK befassen sich mit der internationalen Zusammenarbeit: Art. 11 geht auf humanitäre Notlagen ein, Art. 32 auf die Entwicklungszusammenarbeit.

Zwei Interpellationen

Im Juni 2016 erörterte die Schweizer Regierung in einem Bericht an den UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen, inwiefern sie die beiden Artikel umsetzt. In den Erläuterungen zu Art. 11 geht die Regierung jedoch nicht auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen humanitären Nothilfe ein. Auch in Bezug auf den Art. 32 werden nur sehr allgemein die Tätigkeiten der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) erläutert, ohne spezifisch Menschen mit Behinderungen zu erwähnen. Aufgrund dieser mangelnden Informationen zu den beiden Artikeln reichten die Nationalrätinnen Marianne Streiff-Feller (EVP) und Yvonne Feri (SP) je eine Interpellation ein (siehe unter weitere Informatio-nen).

Bundesrat anerkennt Wichtigkeit der Rechte

In seiner Antwort, die er vor der am 29. Mai 2017 beginnenden Frühlingssession publik machte, anerkennt der Bundesrat, wie wichtig die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind. Jedoch fehlt ein systematischer Einbezug der Rechte sowie deren Umsetzung innerhalb von Projekten und Programmen der DEZA. Es ist kein ganzheitlicher Ansatz zu entdecken: Denn die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein übergreifendes Thema und geht über einzelne Massnahmen hinaus. Für eine vollumfängliche Umsetzung von Art. 11 und 32 sollte der Bundesrat daher unter anderem dafür sorgen, dass in allen Projekten auch Daten zu Behinderung gesammelt werden. Erst dadurch kann die Wirkung von Projekten in Bezug auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gemessen werden.

Intensiviert werden müssen auch die Bemühungen in Bezug auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit und in der humanitären Nothilfe. Konkret heisst das: Sämtliche Projekte und Programme der DEZA müssen die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollumfänglich und systematisch gewährleisten. Dies auf der Basis der Menschenrechte, der Nichtdiskriminierung und der Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören zum einen spezifische Projekte zur Stärkung der Rechte und Kapazitäten dieser besonders benachteiligten Gruppe, um ihnen zu ermöglichen, gleichberechtige Ausgangsbedingungen wie Menschen ohne Behinderungen zu geniessen. Zum anderen beinhaltet dies die systematische und flächendeckende Verankerung von Behinderung aus menschenrechtlicher Perspektive und von Menschen mit Behinderungen in der Planung, Implementierung und Evaluierung aller Programme der internationalen Zusammenarbeit und der humanitären Hilfe.


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8 Juni 2017
Einsatzländer

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