Bericht zu nationaler Tagung «Inklusive Entwicklung jetzt!» vom 3. Dezember 2019

Inklusion Rechte von menschen mit behinderungen und politik Veranstaltung
Schweiz

Fünf Jahre nach der Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention durch die Schweiz veranstaltete die Schweizer Koalition für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Internationalen Zusammenarbeit (SKBIZ) die nationale Tagung «Inklusive Entwicklung jetzt!». Im Vordergrund der von CBM Christoffel Blindenmission organisierten Konferenz standen die Fragen, inwieweit die schweizerische internationale Zusammenarbeit ihren Verpflichtungen bereits nachkommt und was sie noch leisten muss.

© Nadia Ben Said / HI

Am 15. April 2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert, am 15. Mai desselben Jahres ist sie für die Schweiz in Kraft getreten. Zweck der UNO-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Von den weltweit mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen leben 80 Prozent im globalen Süden. Die Schweizer Koalition für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Internationalen Zusammenarbeit (SKBIZ) – ein Zusammenschluss von der CBM Christoffel Blindenmission, Handicap International, FAIRMED und der International Disability Alliance – legt daher besondere Aufmerksamkeit auf die Umsetzung der UNO-BRK in der humanitären Hilfe und der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.

Am 3. Dezember 2019, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, führte die Koalition SKBIZ die Tagung «Inklusive Entwicklung jetzt!» durch. Mit rund 80 Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen, des Bundes, der Politik, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft wurde diskutiert und erörtert, wo die schweizerische internationale Zusammenarbeit in der Umsetzung der UNO-BRK fünf Jahre nach der Ratifizierung steht und welchen Beitrag sie für eine inklusive Entwicklung für Menschen mit Behinderungen leisten kann und muss.

Verstärkte Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen

Ständerat Damian Müller eröffnete die Tagung gleich mit klaren Worten :«Die Schweiz hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, muss aber noch enorm viel leisten, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen ». Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der UNO-Behindertenrechtsausschuss die Umsetzung der Verpflichtungen der Schweiz im September 2020 in Genf  überprüfen wird. 

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA, vertreten durch Botschafter Manuel Bessler, Stellvertretender Direktor der DEZA und Delegierter für humanitäre Hilfe und Chef des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe (SKH), und Rahel Bösch, Leiterin der Abteilung Institutionelle Partnerschaften der DEZA, wiesen auf die geplanten Massnahmen für 2020 hin: Nebst der umfassenderen Konsultation mit Nichtregierungsorganisationen und der intensiveren Zusammenarbeit mit Fachorganisationen wird die Schweiz dem Global Action on Disability (GLAD) Netzwerk beitreten.

Claire Clement, Humanitäre Beraterin bei der ständigen Mission Australiens an der UNO in Genf, sagte, dass: Australien es begrüssen würde, wenn die Schweiz verstärkt dazu beitrage, die Umsetzung von globalen Rahmenbedingungen und Instrumenten zu gewährleisten und dem Einbezug von Menschen mit Behinderungen in ihre Entwicklungs- und humanitäre Arbeit eine hohe Priorität einzuräumen. Sie nannte etwa die Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe, die von HI und anderen Akteuren der Nothilfe entwickelt und  2016 am Weltgipfel für Humanitäre Hilfe in Istanbul verabschiedet wurde, jedoch von der Schweiz bislang noch nicht unterzeichnet worden ist.

Als Vertreterin des globalen Südens war Laxmi Maharjan Devkota zu Gast, die seit zehn Jahren im Vorstand der National Disabled Women Association (NDWA) in Nepal tätig ist. In ihrem Referat unterstrich sie die Notwendigkeit der Kooperation von Akteuren der internationalen Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Denn nur Menschen mit Behinderungen verfügten über die notwendige und vielfältige Expertise, damit Inklusion von einem blossen Lippenbekenntnis zur handfesten Realität wird.

Langer Weg zur vollständigen Inklusion

Die Podiumsdiskussion im zweiten Teil der Tagung hat gezeigt: Die Schweiz ist auf dem richtigen Weg. Das Erreichen einer vollständigen Inklusion, wie sie die UNO-BRK vorschreibt, ist für die Schweiz allerdings noch ein langer Weg. Die Koalition SKBIZ fordert gegenüber der DEZA deshalb Folgendes:

  • Erarbeitung einer systematischen Strategie zur Einbeziehung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe mit adäquaten personellen und finanziellen Ressourcen.
  • Inklusion von Menschen mit Behinderungen in alle humanitären Aktionen sowie Entwicklungsstrategien und -programme, inklusive der neuen Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024.
  • Konsultation und Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren repräsentativen Organisationen bei der Entwicklung, Gestaltung, Überwachung und Evaluation von Richtlinien, Programmen und Projekten.
  • Systematische Datenerhebung und Aufschlüsselung der Daten zu Menschen mit Behinderungen in den DEZA-Programmen und -projekten.
  • Einbezug von Menschen mit Behinderungen in die neue Strategie für nachhaltige Entwicklung 2020-2030 (Agenda 2030) unter dem Leitprinzip «Niemanden zurücklassen».

Diese Forderungen erhalten angesichts der im nächsten Jahr bevorstehenden Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Behindertenrechtsausschuss ein besonderes Gewicht und können auch anderen Schweizer Akteuren der internationalen Zusammenarbeit dazu dienen, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihren eigenen Programmen und Projekten zu überprüfen und zu gewährleisten.
 

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10 Dezember 2019
Einsatzländer

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